ENVILEX UMWELTBERATUNG - Abbrüche
   
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Horst Gäck - 0163 / 630 44 10


Abbrüche-
richtiger Schutz für 

Auftraggeber und Unternehmer



Haftpflichtrisiken bei Abbrüchen


Ein Abbruchbetrieb unterliegt vielfältigen Haftungsrisiken.

Für schuldhaft verursachte Schäden, haftet der Unternehmer in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen Vermögen.

Schärfere Gesetze erhöhen das Haftungsrisiko kontinuierlich.

Um das Unternehmen vor solchen existenzbedrohenden Risiken zu schützen, ist es notwendig, die aktuellen Verträge überprüfen und evtl anpassen zu lassen.

Speziell Abbruchbetriebe benötigen einen besonderen Versicherungsschutz.

Hierbei ist es nötig, eine hohe Deckungssumme (z.B. 10.000.000,-€) für Personen und Sachschäden zu wählen.

Eine ebenso hohe Summe ist auch für Leitungs- und Tätigkeitsschäden zu wählen.

Ebenfalls benötigen solche Betriebe einen Versicherungsschutz für Asbestschäden sowie die Mitversicherung von Abbruch- und Einreißarbeiten ohne Radiusklausel.

Wird Bauschutt Recycelt, ist eine sog. Produkthaftpflichtversicherung unbedingt notwendig, denn wenn recyceltes Material wieder ausgebaut werden muss, weil es die geforderte Qualität nicht einhält, oder weil sich später herausstellt, dass das recycelte Material kontaminiert war, entstehen Aus-und Einbaukosten.

Diese sollten mitversichert werden!

 

Was muss ich als Auftraggeber beachten ? 

Für Sie als Kunde kann es nur bedeuten, dass Sie ausschließlich Abbruchbetriebe beauftragen, die Ihnen vor Auftragserteilung einen entsprechenden Versicherungsschutz vorlegen können.

Beauftragen Sie immer in Schriftform und lassen Sie sich bestätigen, dass auch Versicherungsschutz besteht.

Soll Recyclingmaterial eingebaut werden, lassen Sie sich bestätigen, dass das Material nicht kontaminiert ist und
„güteüberwacht“ wird.

 In diesem Fall gillt, wie in so vielen Fällen: WER SCHREIBT DER BLEIBT!

 

        Horst Gäck

(ENVILEX Umweltberatung)
   
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