Neues Deponierecht seit
Juli 2009 in Kraft
Das bis dato geltende Deponierecht stellte Verantwortliche aufgrund seiner Zersplitterung vor eine fast unlösbare Aufgabe.
Nicht weniger als als sechs Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften waren teilweise parallel anzuwenden und zu beachten.
Die neue Verordnung über Deponien und Langzeitlager ist die von den Praktikern bereits seit langem geforderte einheitliche Regelung.
Nunmehr werden in 28 Paragraphen und 5 Anhängen die relevanten Bereiche wie Abdichtungssysteme, Zuordnungswerte für die einzelnen Deponieklassen, Annahmeverfahren und Bestandsschutz geregelt.
Das bedeutet gleichzeitig, dass die alten Regelwerke wie Deponieverordnung, Abfallablagerungsverordnung und Deponieverwertungsverordnung seit Mitte Juli 2009 nicht mehr gelten.
Die wichtigsten Einzelheiten
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Durch die neue Verordnung sind bestimmte Parameter bei der Zuordnung weggefallen, wie z.B. Leitfähigkeit, Chrom (IV), AOX, etc.
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Bei der Deponieklasse 0 hingegen wurden die Werte für einige Parameter erhöht ( DOC, Arsen, Kupfer, Zink, Fluorid).
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Dies bedeutet auch, dass Abfallerzeuger und Einsammler den angelieferten Abfall je angefangene Tonne erneut zu beproben haben und kontrollieren müssen, ob die Parameter auch tatsächlich eingehalten werden.
Fazit:
Die neue Deponieverordnung vereinfacht dem Anwender nun vieles, weil dieses Regelwerk an die Stelle von sechs anderen getreten ist.
Ob es einfacher wird, bleibt offen, zumal es noch immer Gremien wie die LAGA-Ad-hoc-AG „Deponietechnische Vollzugsfragen" gibt.
Abwarten sollte aber keiner!
Die Verpflichtungen des neuen Deponierechts sind für alle Beteiligten seit dem 16.7.2009 zwingend einzuhalten.
Horst Gäck
(ENVILEX Umweltberatung)
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