ENVILEX UMWELTBERATUNG - REACh Verordnung
   
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Horst Gäck - 0163 / 630 44 10

Was bedeutet REACh?

    Registration                                                 (Registrierung)
E     Evaluation                                                     (Bewertung)
A     Authorisation and Restriction of               (Genehmigung und Beschränkung von)
Ch   Chemicals                                                  
(Chemikalien)

Die REACh-Verordnung verpflichtet Unternehmen, die Chemikalien in Mengen über 1 Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, Daten über deren Wirkung auf die Gesundheit zusammenzutragen und einer zentralen Stelle zu melden.

Besonders bedenkliche Stoffe müssen einem Zulassungsverfahren unterzogen werden.

Dazu gehören Stoffe mit krebsauslösender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Wirkung und giftige Stoffe, die sich kaum abbauen.

Die „Vorregistrierungsphase“, endete am 31.12.2008.
Die Vorregistrierung war kostenlos.

Ab 01.01.2009 wurde eine Liste mit allen gemeldeten Stoffen von der europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht.

Hersteller und Importeure sollten darauf achten, den Termin für die Vorregistrierung nicht zu versäumen.

In erster Linie stehen Hersteller und Importeure in der Pflicht, ihre Chemikalien zu erfassen zu lassen.

Anwender sind nur indirekt betroffen. Sie sollten jedoch sämtliche Chemikalien, die im Betrieb verwendet werden, überprüfen.

Der wichtigste Punkt für sog. „nachgeschaltete Anwender“ jedoch ist, dass die spezifische Anwendung des Stoffes ebenfalls in der REACh-Registrierung mit registriert sein muss.

Beispiel:

Sie verwenden Bremsenreiniger:

Im Sicherheitsdatenblatt ist das Reinigen von Bremsen und den dazugehörigen Teilen aufgeführt.

In Ihrem Betrieb wird aber der Bremsenreiniger für Arbeitsgänge eingesetzt, die nicht und auch nicht annähernd im aktuellen Sicherheitsdatenblatt aufgeführt sind.

Was ist zu tun?

Sie müssen die Verwendung des Stoffes Ihrem Händler melden und die  Aufnahme der Verwendung in die REACh-Registrierung verlangen.

Für Chemikalien, die nicht aufgeführt und registriert sind, gibt es demnach künftig auf dem europäischen Markt keine Einsatzmöglichkeiten mehr.

Bei Abfällen ist die derzeitige Rechtslage eindeutig.

Abfälle fallen derzeit nicht unter REACh!

Etwas undurchsichtiger stellt sich die Situation bei Kunststoffabfällen dar, die zu Sekundär-Rohstoffen aufbereitet werden.

Hier werden derzeit von den Verbänden sog. Handlungshilfen erarbeitet. 


          Horst Gäck
(ENVILEX Umweltberatung)


   
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